Organisation / Programmstrukturen
Die vier regionalen Programmmanagements bei der Ems Dollart Region, der EUREGIO, der Euregio Rhein-Waal und der euregio rhein-maas-nord koordinieren die konkrete Projektarbeit. Sie fungieren als erste Ansprechpartner für die Projektpartner, bearbeiten Projektanträge und –berichte und unterstützen bei der Suche nach Partnern für grenzüberschreitende Projekte. Jedes Programmmanagement unterstützt einen Lenkungsausschuss, der u.a. für die Genehmigung der INTERREG-Projekte zuständig ist.
Die Umsetzung des Programms kontrolliert der Begleitausschuss, in dem alle 14 INTERREG-Partner vertreten sind. Der Begleitausschuss trifft sich zwei bis drei Mal im Jahr. In seinen Aufgabenbereich fällt u.a. die Genehmigung von majeuren Projekten.
Als Verwaltungsbehörde für das INTERREG IV A-Programm „Deutschland – Nederland 2007-2013“ ist das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber der Europäischen Kommission verantwortlich.
Die Bescheinigungsbehörde wickelt die Zahlungen aller Kofinanzierungsmittel an die Projektträger ab. Außerdem überprüft sie die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder. Die Bewilligende Stelle (Bezirksregierung Münster) stellt die Bewilligungen für Projekte aus. Als Prüfbehörde für das „second-level-control“ fungiert das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Gemeinsame INTERREG-Sekretariat begleitet die Ausführung des INTERREG IV A-Programms. Es unterstutzt das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Verwaltung des Programms.
Außerdem betreut das Gemeinsame Sekretariat in Zusammenarbeit mit den regionalen Programmmanagements die PR- und Öffentlichkeitsarbeit für das Programm. Unter anderem verwaltet es diese Website. Die Mitarbeiter im Gemeinsamen Sekretariat sind auch verantwortlich für die Vorbereitung der Durchführungsberichte. Diese werden jährlich der Europäischen Kommission vorgelegt. Auch die meisten offiziellen Korrespondenzen mit der Europäischen Kommission in Brüssel laufen über das Gemeinsame INTERREG-Sekretariat.
Die Umsetzung des Programms kontrolliert der Begleitausschuss, in dem alle 14 INTERREG-Partner vertreten sind. Der Begleitausschuss trifft sich zwei bis drei Mal im Jahr. In seinen Aufgabenbereich fällt u.a. die Genehmigung von majeuren Projekten.
Als Verwaltungsbehörde für das INTERREG IV A-Programm „Deutschland – Nederland 2007-2013“ ist das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber der Europäischen Kommission verantwortlich.
Die Bescheinigungsbehörde wickelt die Zahlungen aller Kofinanzierungsmittel an die Projektträger ab. Außerdem überprüft sie die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder. Die Bewilligende Stelle (Bezirksregierung Münster) stellt die Bewilligungen für Projekte aus. Als Prüfbehörde für das „second-level-control“ fungiert das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Gemeinsame INTERREG-Sekretariat begleitet die Ausführung des INTERREG IV A-Programms. Es unterstutzt das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Verwaltung des Programms.
Außerdem betreut das Gemeinsame Sekretariat in Zusammenarbeit mit den regionalen Programmmanagements die PR- und Öffentlichkeitsarbeit für das Programm. Unter anderem verwaltet es diese Website. Die Mitarbeiter im Gemeinsamen Sekretariat sind auch verantwortlich für die Vorbereitung der Durchführungsberichte. Diese werden jährlich der Europäischen Kommission vorgelegt. Auch die meisten offiziellen Korrespondenzen mit der Europäischen Kommission in Brüssel laufen über das Gemeinsame INTERREG-Sekretariat.